Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1999

Geschäftszahl

93/17/0259

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1998/12/10 97/07/0148 7

Stammrechtssatz

Die Beh ist bei Erlassung des Ersatzbescheides nur im Rahmen des seinerzeit vor dem VwGH angenommenen Sachverhaltes gebunden; keineswegs ist die Beh an einen vom VwGH unrichtig angenommenen Sachverhalt gebunden (Hinweis E 23.9.1968, 775/68, VwSlg 7408 A/1968).