Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.04.1995

Geschäftszahl

93/17/0174

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/03/30 93/17/0149 2

Stammrechtssatz

Erfolgte die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der FAG-Novelle 1991, so ist Artikel römisch zwei, Paragraph 2, Absatz 3, FAGNov 1991, der an eine NEUfestsetzung anknüpft, nicht anwendbar.

Beachte

Vorgeschichte:

91/17/0110 E 5. Dezember 1991;