Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1997

Geschäftszahl

93/17/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/24 90/17/0110 2

Stammrechtssatz

Unter dem "Aufenthalt einer Person zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit" ist auch der in Erfüllung einer Dienstpflicht (Paragraph 58, BDG 1979) gelegene Aufenthalt eines öffentlich Bediensteten (Verwaltungsbediensteten oder Lehrers) zur Teilnahme an Qualifikationsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen zu verstehen.