Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1997

Geschäftszahl

93/17/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/11/22 95/17/0012 1

Stammrechtssatz

Die Bindung auch der Vorstellungsbehörde und des VwGH an die der Gemeindeinstanz im aufhebenden Vorstellungsbescheid überbundene, tragende Rechtsansicht folgt schon daraus, daß den Parteien ein subjektives Recht auf Einhaltung dieser bindenden Rechtsansicht zusteht (Hinweis: Azizi, ZfV 1976, 142; E 16.6.1980, 3153, 3154/79; Ablehnung der Kritik von Hecht, ÖJZ 1996, 734 ff).