Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.04.1993

Geschäftszahl

93/17/0088

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0024 E 16. März 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Ist eines der beiden in Paragraph 21, Absatz eins, 1. Satz VStG genannten Kriterien nicht erfüllt, so kommt eine Anwendung dieser Gesetzesstelle nicht in Betracht.