Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1993

Geschäftszahl

93/17/0062

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0818/80 E 27. Jänner 1981 VwSlg 10352 A/1981 RS 1

Stammrechtssatz

Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist eine Reihe von gesetzwidrigen Einzelhandlungen zu verstehen, die vermöge der Gleichartigkeit der Begehrungsform sowie der äußeren Begleitumstände im Rahmen eines noch erkennbaren zeitlichen Zusammenhanges sowie eines diesbezüglichen Gesamtkonzeptes des Täters zu einer Einheit zusammentreten (Hinweis E 19.4.1979, 0668/78, 0669/78, und E VS 19.5.1980, 3295/78). Der Zusammenhang muß sich äußerlich durch zeitliche Verbundenheit objektivieren lassen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/17/0132

93/17/0183

93/17/0142

93/17/0141