Verwaltungsgerichtshof
17.12.1993
93/17/0062
Zur Frage der Gleichartigkeit von Bedarfsleistungen bedarf es keines Sachverständigenbeweises, weil die Erfahrungen der geschulten Ermittlungsorgane der Preisüberwachungsbehörde zur Feststellung dieses Sachverhaltes ausreichen (Hinweis E 26.5.1987, 86/17/0018).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/17/0132
93/17/0183
93/17/0142
93/17/0141