Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1993

Geschäftszahl

93/17/0062

Rechtssatz

Zur Frage der Gleichartigkeit von Bedarfsleistungen bedarf es keines Sachverständigenbeweises, weil die Erfahrungen der geschulten Ermittlungsorgane der Preisüberwachungsbehörde zur Feststellung dieses Sachverhaltes ausreichen (Hinweis E 26.5.1987, 86/17/0018).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/17/0132

93/17/0183

93/17/0142

93/17/0141