Verwaltungsgerichtshof
17.12.1993
93/17/0062
Die Heranziehung von fünf Vergleichsbetrieben aus demselben Wiener Bezirk bildet Gewähr für eine objektiv richtige Ermittlung der ortsüblichen Preise bzw Entgelte (Hinweis E 4.9.1992, 91/17/0038).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/17/0132
93/17/0183
93/17/0142
93/17/0141