Verwaltungsgerichtshof
27.04.1995
93/17/0061
GRS wie VwGH E 1994/11/25 93/17/0060 1
Bringt der Bescheid, mit dem festgestellt wird, daß ein Rechtsmittel mangels Vorlage der Vollmacht als zurückgenommen gilt, zum Ausdruck, daß das Rechtsmittel dem einschreitenden Vertreter zuzurechnen war, so kann auch der Vertretene in seinen Rechten verletzt sein (Hinweis E VS 19.12.1984, 81/11/0119, VwSlg 11625 A/1984).