Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1994

Geschäftszahl

93/17/0060

Rechtssatz

Paragraph 8, Absatz eins, letzter Satz RAO in der Fassung 1990/474 ist eine unter Inanspruchnahme der Bedarfskompetenz gemäß Artikel 11, Absatz 2, B-VG getroffene prozessuale Bestimmung, die sich auf alle Behörden ohne Einschränkung auf bestimmte Angelegenheiten bezieht.