Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1993

Geschäftszahl

93/17/0054

Rechtssatz

So wie sich in der Regel aus der materiellen Rechtswidrigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheides nicht die Unbilligkeit der Einhebung der betreffenden Abgaben nach Lage des Falles ergibt (Hinweis E 14. März 1986, 85/17/0143), sagt umgekehrt die allfällige Rechtmäßigkeit der AbgabenFESTSETZUNG noch nichts darüber aus, daß eine Unbilligkeit der EINHEBUNG nach Lage des Falles nicht gegeben sein könnte.