Verwaltungsgerichtshof
24.09.1993
93/17/0054
So wie sich in der Regel aus der materiellen Rechtswidrigkeit eines in Rechtskraft erwachsenen Abgabenbescheides nicht die Unbilligkeit der Einhebung der betreffenden Abgaben nach Lage des Falles ergibt (Hinweis E 14. März 1986, 85/17/0143), sagt umgekehrt die allfällige Rechtmäßigkeit der AbgabenFESTSETZUNG noch nichts darüber aus, daß eine Unbilligkeit der EINHEBUNG nach Lage des Falles nicht gegeben sein könnte.