Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1993

Geschäftszahl

93/17/0021

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0679/50 B 18. Februar 1952 VwSlg 2454 A/1952 RS 1

Stammrechtssatz

Einem behördlichen Schriftstück ohne Unterschrift oder Beglaubigung fehlt von vornherein der Bescheidcharakter. Dieser Mangel kann auch nicht durch Übermittlung der unvollständigen Niederschrift auf Grund eines Verlangens gem Paragraph 62, Absatz 3, AVG nachträglich geheilt werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/17/0022

93/17/0023

93/17/0026

93/17/0025

93/17/0024

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1993:1993170021.X05