Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1996

Geschäftszahl

93/15/0184

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/10/24 90/13/0085 4

Stammrechtssatz

Derjenige, der die Begünstigung des Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 in Anspruch nimmt, hat bereits im Verwaltungsverfahren darzutun, daß die Einkünfte nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt für die Verwertung (Werknutzung) des Urheberrechtes zugeflossen sind (Hinweis E 30.1.1990, 89/14/0212).