Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1995

Geschäftszahl

93/15/0102

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/20 90/13/0214 1

Stammrechtssatz

Schmierzetteln, "auf welchen die Erlöse für das Kassabuch aufgezeichnet werden", kommt der Charakter von aufbewahrungspflichtigen Belegen zu, welche die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen ermöglichen und für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind. Allein der Umstand, daß solche Schmierzettel nicht aufbewahrt werden, begründet die Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörden

(Hinweis E 21.9.1982, 81/14/0070, 0080 bis 0082;

E 25.11.1986, 84/14/0109; E 22.9.1987, 85/14/0038, 0039;

E 24.11.1987, 86/14/0098; E 23.5.1990, 89/13/0280;

E 23.5.1990, 89/13/0281