Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.04.1996

Geschäftszahl

93/15/0076

Rechtssatz

An Geldspielautomaten wird in der Regel gespielt, um Gewinne zu erzielen (Hinweis E 29.4.1991, 90/15/0182), auch wenn es im entsprechenden Bundesland landesgesetzlich verboten ist.