Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.08.1994

Geschäftszahl

93/14/0214

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/08/12 91/14/0018 5

(hier nur wahllose Aufzählung von Bestimmungen der MRK, des StGG, des ABGB und der BAO)

Stammrechtssatz

Nicht näher konkretisierte Hinweise, es seien keine fairen Verfahren bzw es seien solche "präter legem" durchgeführt worden, sowie die wahllose Aufzählung von Bestimmungen der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und des Staatsgrundgesetzes genügen nicht, um eine allfällige Verletzung von Verfahrensvorschriften aufzuzeigen (Hinweis: E 27.2.1992, 91/17/0215).