Verwaltungsgerichtshof
21.09.1993
93/14/0137
Bei Mitunternehmerschaften im Sinn des Abgabenrechtes sind gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, InvestPrämG nicht die Gesellschafter, sondern ist die Gesellschaft als solche berechtigt, eine Investitionsprämie geltend zu machen; dies gilt auch für die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens der Gesellschafter (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Auflage, Paragraph eins, InvestPrämG Textziffer 3).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/14/0141