Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1993

Geschäftszahl

93/14/0137

Rechtssatz

Bei Mitunternehmerschaften im Sinn des Abgabenrechtes sind gemäß Paragraph eins, Ziffer 2, InvestPrämG nicht die Gesellschafter, sondern ist die Gesellschaft als solche berechtigt, eine Investitionsprämie geltend zu machen; dies gilt auch für die Wirtschaftsgüter des Sonderbetriebsvermögens der Gesellschafter (Hinweis Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, Einkommensteuer-Handbuch, 02te Auflage, Paragraph eins, InvestPrämG Textziffer 3).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

93/14/0141