Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.01.1994

Geschäftszahl

93/14/0121

Rechtssatz

Gibt der Bundesminister für Finanzen keine Erklärung ab, daß er im Sinne des Paragraph 22, VwGG an Stelle der Finanzlandesdirektion als belangte Behörde in das Verfahren eintritt, hat er im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht die Rechtsstellung einer belangten Behörde (Hinweis E 15.10.1986, 86/03/0080).