Verwaltungsgerichtshof
02.08.1995
93/13/0065
GRS wie VwGH E 1994/07/27 92/13/0051 2
Ausführungen betreffend die mangelnde Begründung des angefochtenen Bescheides, weil die Abgabenbehörde sich darauf beschränkt hat, anstelle einer zusammenhängenden Sachverhaltsdarstellung auf das "bekannte Aktenmaterial" zu verweisen und den Betriebsprüfungsbericht sowie die Berufung des Abgabenpflichtigen wörtlich wiederzugeben (Hinweis E 12.1.1994, 92/13/0272).