Verwaltungsgerichtshof
22.07.1999
93/12/0309
GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 4
(hier betreffend Tätigkeit bei einer Finanzlandesdirektion)
Für die Zuordnung von Diensten ist nicht maßgebend, daß ein in die Verwendungsgruppe C eingestellter Beamter Erledigungsentwürfe konzipiert und die hiefür erforderlichen Ermittlungen selbständig durchführt, sondern ihr Schwierigkeitsgrad, dh ob diese Tätigkeiten für Beamte der Verwendungsgruppe B charakteristisch sind
(Hinweis E 14.10.1976, 1592/76).