Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.07.1999

Geschäftszahl

93/12/0309

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/05/20 90/12/0273 4

(hier betreffend Tätigkeit bei einer Finanzlandesdirektion)

Stammrechtssatz

Für die Zuordnung von Diensten ist nicht maßgebend, daß ein in die Verwendungsgruppe C eingestellter Beamter Erledigungsentwürfe konzipiert und die hiefür erforderlichen Ermittlungen selbständig durchführt, sondern ihr Schwierigkeitsgrad, dh ob diese Tätigkeiten für Beamte der Verwendungsgruppe B charakteristisch sind

(Hinweis E 14.10.1976, 1592/76).