Verwaltungsgerichtshof
18.02.1994
93/12/0296
Keinen wirtschaftlichen Nachteil iSd Paragraph 38, Absatz 3, BDG 1979 stellt der Entfall von Gebühren dar, die für - nunmehr entfallende - Mehrdienstleistungen gewährt wurden, wenn der Beamte keinen Anspruch auf Erbringung von Mehrleistungen hat (Hinweis auf E 3.10.1977, 1021/77 zu Paragraph 67, DP).