Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1995

Geschäftszahl

93/12/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 90/12/0195 E 27. September 1990 VwSlg 13272 A/1990 RS 4

Stammrechtssatz

Für den Anspruch auf Erschwerniszulage ist eine objektive Besonderheit des Dienstes maßgebend. Umstände des Einzelfalles, die insbesondere eine psychische Belastung mit sich bringen, sind nicht zu berücksichtigen.