Verwaltungsgerichtshof
28.09.1993
93/12/0253
Auch eine amtswegige Wiederaufnahme eines rechtskräftig abgeschlossenen Verwaltungsverfahren setzt das Vorliegen einer der Tatbestandsvoraussetzungen des Paragraph 69, Absatz eins, AVG voraus.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/12/0254