Verwaltungsgerichtshof
28.09.1993
93/12/0253
Das Dienstverhältnis eines Beamten ist durch das öffentliche Recht inhaltlich bestimmt und daher von vornherein rechtlich gesehen keinen wie immer gearteten "Vereinbarungen" zugänglich (hier hat der Bf behauptet, unter Zusage der Anrechnung von Pensionsjahren einen Rechtsmittelverzicht abgegeben zu haben).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
93/12/0254