Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1998

Geschäftszahl

93/12/0128

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/09/14 94/12/0127 5

Stammrechtssatz

Ist das dienstliche Interesse im Abzug eines Beamten von seiner Funktion her begründet, so kommt weder einer hervorragenden Leistungsfeststellung entscheidende Bedeutung zu, noch ist eine "Definition des neuen Arbeitsplatzes" notwendig.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/12/0129