Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.1997

Geschäftszahl

93/12/0122

Rechtssatz

Die Neigung eines Beamten, Anzeigen gegen seine Mitarbeiter und Vorgesetzten zu erstatten, kann eine Dienstunfähigkeit bewirken und die Ruhestandsversetzung rechtfertigen (Hinweis E vom 17.12.1990, 89/12/0143, Slg. NF 13.343/A).