Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.02.1994

Geschäftszahl

93/12/0102

Rechtssatz

Um anspruchsbegründend nach Paragraph 30 d, Absatz eins, Stmk LBG zu sein, muß die geltend gemachte Leistung neben, dh außerhalb des Rahmens der referatsmäßigen Tätigkeit des Beamten erbracht werden.