Verwaltungsgerichtshof
19.01.1994
93/12/0092
Sowohl die Gefährdung der sachlichen und gesetzestreuen Aufgabenerfüllung durch Bedienstete als auch die Gefährdung des darauf gerichteten Vertrauens der Allgemeinheit stellen ein wesentlichens dienstliches Interesse iSd Paragraph 56, Absatz 2, BDG 1979 dar.