Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1994

Geschäftszahl

93/12/0068

Rechtssatz

Kann ein Antrag auf bescheidmäßige Feststellung der Innehabung der bisherigen Funktion eines Beamten angesichts einer wirksamen Remonstration gegen die durch Weisung verfügte Abberufung von jener Funktion nur als - für den Fall der Wiederholung der Weisung gestellter - (Eventual)Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides darüber verstanden werden, ob die Personalmaßnahme ohne Einhaltung des Formerfordernisses des Paragraph 38, Absatz 5, BDG 1979 zulässig war, so liegt jedenfalls mit Wiederholung der Weisung ein zulässiger Feststellungsantrag vor.