Verwaltungsgerichtshof
28.09.1994
93/12/0068
GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0069 4
(hier: rechtliches Interesse zur Klärung, ob Remonstration gegen eine die Funktion des Beamten ändernde Weisung wirksam war)
Ein Recht auf bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht bloß dann, wenn durch diese Dienstaufträge die aus dem Dienstrecht entspringenden Rechte und Pflichten des Beamten berührt werden (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112).