Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1994

Geschäftszahl

93/12/0068

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/15 89/12/0069 4

(hier: rechtliches Interesse zur Klärung, ob Remonstration gegen eine die Funktion des Beamten ändernde Weisung wirksam war)

Stammrechtssatz

Ein Recht auf bescheidmäßige Feststellung der Rechtmäßigkeit von Dienstaufträgen besteht bloß dann, wenn durch diese Dienstaufträge die aus dem Dienstrecht entspringenden Rechte und Pflichten des Beamten berührt werden (Hinweis E 6.2.1989, 87/12/0112).