Verwaltungsgerichtshof
30.09.1996
93/12/0014
Aus den in verwaltungsinternen Richtlinien (Erlaß) vorgenommenen Einstufungen für die davon erfaßten Funktionen kann zwar kein Rechtsanspruch auf Neubemessung der Leiterzulage abgeleitet werden, weil maßgebend für den geltendgemachten Anspruch nur das Gesetz sein kann (Hinweis E 18.2.1994, 93/12/0065 ua); sie können aber, da die darin vorgenommenen Einstufungen auf behördlichen Erhebungen beruhen, das Zustimmungsverfahren iSd Paragraph 30 a, Absatz 2, GehG beschleunigen und für nicht erfaßte (zB neu geschaffene) Funktionen einen Beurteilungsmaßstab für die Einstufung abgeben.