Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1994

Geschäftszahl

93/11/0227

Rechtssatz

Eine Regelung (hier: Kollektivvertrag aus dem Jahre 1981), die eine längere Tagesarbeitszeit als die gesetzlich höchstzulässige gestattet, kann niemals eine "günstigere" iSd Paragraph 29, Absatz eins, AZG sein.