Verwaltungsgerichtshof
25.01.1994
93/11/0227
GRS wie VwGH E 1990/10/08 90/19/0332 1
Bei der Übertretung des Paragraph 27, ARG in Verbindung mit Paragraph 3, ARG kommt es nicht darauf an, ob der einzelne Arbeitnehmer an einer Überschreitung der Arbeitszeit keinen Anstoß nimmt oder allenfalls sogar daran interessiert ist (Hinweis E 27.9.1988, 87/08/0026).