Verwaltungsgerichtshof
14.11.1995
93/11/0197
Fallen dem Lenkerberechtigten zwei Einbruchsdiebstähle (darunter die Wegnahme eines KFZ mittels eines widerrechtlich erlangten Schlüssels), Urkundenbetrug und Urkundenunterdrückung zur Last, bestehen keine Bedenken gegen die Annahme, die Verkehrszuverlässigkeit des Lenkerberechtigten werde nicht vor Ablauf von 18 Monaten und einem Tag wiederhergestellt sein.