Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1993

Geschäftszahl

93/11/0101

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/03/30 92/11/0247 3

Stammrechtssatz

Auch eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem Gegensatz zu dem sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers stehen mag, kann sein gesamtes Charakterbild so verändern, sodaß daraus folgt, daß die bis dahin nie in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorhanden ist (Hinweis E 23.5.1984, 83/11/0168).