Verwaltungsgerichtshof
28.09.1993
93/11/0101
GRS wie VwGH E 1993/03/30 92/11/0247 3
Auch eine einzige strafbare Handlung, die in auffallendem Gegensatz zu dem sonstigen jahrelangen Verhalten eines Fahrlehrers stehen mag, kann sein gesamtes Charakterbild so verändern, sodaß daraus folgt, daß die bis dahin nie in Zweifel gezogene Vertrauenswürdigkeit nicht mehr vorhanden ist (Hinweis E 23.5.1984, 83/11/0168).