Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1996

Geschäftszahl

93/11/0088

Rechtssatz

Es ist am Besch gelegen, konkret in jedem Einzelfall darzutun, wie es TROTZ angeblich ordnungsgemäßer Disposition und Kontrolle zu den Verstößen gegen das AZG kommen konnte.

Beachte

Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091