Verwaltungsgerichtshof
30.01.1996
93/11/0088
Es ist am Besch gelegen, konkret in jedem Einzelfall darzutun, wie es TROTZ angeblich ordnungsgemäßer Disposition und Kontrolle zu den Verstößen gegen das AZG kommen konnte.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091