Verwaltungsgerichtshof
30.01.1996
93/11/0088
GRS wie VwGH E 1992/07/20 91/19/0201 4
Zusatz: Die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung ist erforderlich
Das Erteilen von Weisungen hinsichtlich der Einhaltung der einschlägigen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften stellt nur einen Teil des betrieblichen Kontrollsystems in einem Transportunternehmen dar; diese Maßnahme reicht für sich allein keineswegs aus, um mit gutem Grund erwarten zu lassen, daß bei Erfüllung von Fahrtaufträgen (insbesondere ins Ausland und den damit in der Regel gegebenen Möglichkeiten flexiblerer Zeiteinteilung durch den Lenker) die Arbeitszeitvorschriften tatsächlich eingehalten werden (Hinweis E 30.9.1991, 91/19/0247; E 2.7.1990, 90/19/0054).
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) zur gemeinsamen Entscheidung verbunden 93/11/0089 bis 0091