Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1993

Geschäftszahl

93/11/0040

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/11/0279 1

(hier: Paranoide Erscheinungen sind ohne Dartuung von Auswirkungen auf das Fahrverhalten nicht ausreichend, die geistige Eignung zum Lenken von Kfz abzusprechen).

Stammrechtssatz

Bei der Befristung der Lenkerberechtigung sind im Sachverständigengutachten entsprechende Ausführungen über die von einer Krankheit ausgehenden Auswirkungen auf das Verhalten der Person im Straßenverkehr, sowie darüber, welche Entwicklung der festgestellte Zustand in Hinsicht auf die verkehrsrelevanten Auswirkungen nehmen kann, erforderlich, sofern dies nicht ohnehin schon auf Grund der Art der Krankheit, Behinderung oder Störung auf der Hand liegt.