Verwaltungsgerichtshof
23.10.1995
93/10/0235
Eine Ware kann nicht als Verzehrprodukt beurteilt werden, wenn sie objektiv geeignet oder subjektiv dazu bestimmt ist, die im Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins bis Ziffer 4, AMG genannten Wirkungen zu erfüllen (Hinweis Wrbka-Michtner, Die Arzneimittelgesetznovelle 1988 - Auswirkungen auf das Verzehrprodukt, ern 1989, S 175).