Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1995

Geschäftszahl

93/10/0209

Rechtssatz

Für die Frage, ob vom Ermessen iSd Gesetzes Gebrauch gemacht wurde, ist insbesondere maßgebend, ob der Sachverhalt in einem mängelfreien Ermittlungsverfahren festgestellt wurde und die Begründung des Bescheides den Parteien die zweckmäßige Rechtsverfolgung und dem VwGH die Überprüfung der Entscheidung auf ihre Übereinstimmung mit dem Sinn des Gesetzes erlaubt.