Verwaltungsgerichtshof
24.01.1994
93/10/0192
GRS wie VwGH E 1993/05/25 93/07/0010 3
Die Erklärung, ein Verhandlungsergebnis "zur Kenntnis zu nehmen", stellt keine Zustimmung zu den vom Sachverständigen in dieser Verhandlung vorgeschlagenen Maßnahmen dar; keinesfalls schließt eine solche Erklärung die Erhebung eines Rechtsmittels im weiteren Verfahren aus.