Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1994

Geschäftszahl

93/10/0192

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/05/25 93/07/0010 3

Stammrechtssatz

Die Erklärung, ein Verhandlungsergebnis "zur Kenntnis zu nehmen", stellt keine Zustimmung zu den vom Sachverständigen in dieser Verhandlung vorgeschlagenen Maßnahmen dar; keinesfalls schließt eine solche Erklärung die Erhebung eines Rechtsmittels im weiteren Verfahren aus.