Verwaltungsgerichtshof
13.12.1993
93/10/0164
GRS wie VwGH E 1991/10/08 91/07/0002 2
Das Recht auf Parteiengehör steht nur Parteien zu und seine Verletzung kann nur von Verfahrensparteien geltend gemacht werden.
Nachstehende Beschwerde(n) wurde(n) im gleichen Sinne erledigt am 13.12.1993 93/10/0191