Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.11.1994

Geschäftszahl

93/10/0141

Rechtssatz

Die Beiziehung einer Partei zum Lokalaugenschein - mag sie auch im Einzelfall zweckmäßig sein - schreibt das Gesetz nicht generell vor (Hinweis E 19.9.1987, 87/10/0063).