Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.01.1994

Geschäftszahl

93/10/0125

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/08 91/07/0002 2 VwSlg 13507

VwSlg 13507 A/1991

Stammrechtssatz

Das Recht auf Parteiengehör steht nur Parteien zu und seine Verletzung kann nur von Verfahrensparteien geltend gemacht werden.