Verwaltungsgerichtshof
24.01.1994
93/10/0125
GRS wie VwGH E 1991/10/08 91/07/0002 2 VwSlg 13507
VwSlg 13507 A/1991
Das Recht auf Parteiengehör steht nur Parteien zu und seine Verletzung kann nur von Verfahrensparteien geltend gemacht werden.