Verwaltungsgerichtshof
05.07.1993
93/10/0085
GRS wie VwGH E 1992/07/09 91/10/0250 3
Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes ist in bezug auf jeden See sehr hoch einzuschätzen (Hinweis E 17.3.1986, 85/10/0147).