Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1993

Geschäftszahl

93/10/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/16 91/10/0086 7

Stammrechtssatz

Existiert im verfahrensgegenständlichen Uferbereich trotz bereits vorhandener Eingriffe noch ein schützenswertes Landschaftsbild, würde die geplante Errichtung eines Bootssteges einen maßgeblichen Eingriff in dieses Landschaftsbild darstellen, dessen Hintanhaltung im öff Interesse gelegen ist.