Verwaltungsgerichtshof
05.07.1993
93/10/0085
GRS wie VwGH E 1992/03/16 91/10/0086 7
Existiert im verfahrensgegenständlichen Uferbereich trotz bereits vorhandener Eingriffe noch ein schützenswertes Landschaftsbild, würde die geplante Errichtung eines Bootssteges einen maßgeblichen Eingriff in dieses Landschaftsbild darstellen, dessen Hintanhaltung im öff Interesse gelegen ist.