Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1993

Geschäftszahl

93/10/0085

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/10/0027 E 16. Mai 1988 RS 7

Stammrechtssatz

Auch das Unterbleiben der "Verstärkung" einer Eingriffswirkung ("weitere Belastung")" durch einen weiteren Badesteg liegt im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes.