Verwaltungsgerichtshof
05.07.1993
93/10/0085
GRS wie 88/10/0027 E 16. Mai 1988 RS 7
Auch das Unterbleiben der "Verstärkung" einer Eingriffswirkung ("weitere Belastung")" durch einen weiteren Badesteg liegt im öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Landschaftsbildes.