Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1993

Geschäftszahl

93/10/0085

Rechtssatz

Die Beurteilung eines baulichen Objektes als maßgeblicher Eingriff setzt nicht voraus, daß im betreffenden Uferabschnitt noch keinerlei Verbauung besteht.