Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1993

Geschäftszahl

93/10/0081

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/30 91/10/0156 2

Stammrechtssatz

Im Zuge der von Paragraph 17, ForstG 1975 vorgeschriebenen Interessenabwägung ist auch zu prüfen, ob für das Vorhaben, um das es geht, die Inanspruchnahme von Waldflächen überhaupt und bejahendenfalls im vollen Umfang erforderlich ist (Hinweis E 25.10.1978, 115/77).