Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1993

Geschäftszahl

93/10/0077

Rechtssatz

Unter dem "Standort einer Apotheke" ist jenes territorial abgegrenzte Gebiet zu verstehen, innerhalb dessen die Apotheke aufgrund der bezüglichen Konzession zu betreiben ist.